Unfallversicherung

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Warum brauche ich eine private Unfallversicherung?

In der Freizeit passieren viele Unfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für diese Schäden nicht auf. Im Falle eines Falles, ist die Absicherung durch eine private Unfallversicherung somit sehr wichtig und sinnvoll.

Es handelt sich hierbei um eine Versicherung für berufliche und außerberufliche Unfälle (24-Stunden-Deckung) mit Weltgeltung (weltweiter Versicherungsschutz).

Was leistet eine Unfallversicherung?

Führt ein Unfall zu einer bleibenden Invalidität zahlt die Unfallversicherung je nach Höhe

des Invaliditätsgrades einen einmaligen Kapitalbetrag aus. Je nach vereinbarten Versicherungsschutz erhält man bei höheren Invaliditätsgraden (meist ab 50 Prozent) eine lebenslange Unfallrente. 
Die meisten Versicherer bieten zudem noch zahlreiche Erweiterungen des Unfallversicherungsschutzes an zum Beispiel: Bergungskosten, kosmetische Operationen, Sofortleistungen (bei schweren Verletzungen, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, Todesfallschutz).

Ursache muss eine plötzliche und unerwartete Einwirkung von Außen sein. In aller Regel bieten Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle von erhöhten Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen an. Bei diesen Fällen fehlt die plötzliche Einwirkung von außen. Trotzdem entstehen Schäden, wenn an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen, was ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition ist. Ob Zahlungen erfolgen und wie hoch sie sind, hängt von der Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität ab.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch Leistung bei Knochenbrüchen oder ein vertragliches Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen und Brüche feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.

Damit Ihre Unfallversicherungsvorsorge zu Ihnen und Ihrer Familie passt, gebe ich Ihnen gern weitere nützliche Informationen und berate Sie individuell passend zu Ihrer Lebenssituation.

Möchten Sie mehr zur Unfallversicherung erfahren?

Invaliditätssumme:

Unter Invaliditätssumme versteht man die Geldleistung des Unfallversicherers, die bei dauerhafter Beeinträchtigung (Invalidität) der versicherten Person in Abhängigkeit vom festgestellten Invaliditätsgrad fällig wird. Sie besteht aus einer vereinbarten Grundsumme, die bei 100 Prozent Invalidität fällig wird. Bei geringeren Invaliditätsgraden wird entsprechend anteilig prozentual nach den festgestellten Invaliditätsgrad gezahlt. 
Die Grundsumme kann durch Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen erhöht werden. Dabei erhöht sich mit höheren Invaliditätsgraden auch die Leistung, damit für den Versicherten besonders schwerwiegende Invaliditätsfälle finanziell abgesichert sind.

Progression:



Die Grundsumme kann durch Mehrleistungs- oder Progressionsvereinbarungen erhöht werden. Dabei erhöht sich mit höheren Invaliditätsgraden auch die Leistung, damit für den Versicherten besonders schwerwiegende Invaliditätsfälle finanziell abgesichert sind. 
Sie setzt üblicherweise ab 25 % Invaliditätsgrad ein und steigert sich je nach vereinbartem Progressionsgrad.

Beispielbild zur Veranschaulichung

Gliedertaxe

Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung. Diese kann je nach Versicherer abweichen.

Beispielbild zur Veranschaulichung

Unfallrente

Hierbei handelt es sich um eine lebenslängliche Rentenleistung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent führt. Vereinbart wird ein fester monatlicher Rentenbetrag, der in der Regel lebenslang gezahlt wird.

Todesfallleistung

Die Todesfallleistung wird bezahlt wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls verstirbt.

Wichtig: Die Todesfallleistung stellt keinen ausreichenden Ersatz für eine Risikolebensversicherung dar. Zum Einen wird die Höhe der Leistung bei vielen Versicherungen auf ca. zehn bis 20 Prozent der Invaliditätsleistung begrenzt, zum Anderen deckt eine Unfallversicherung keine Todesfälle durch Krankheiten oder andere Ursachen ab.

Bergungskosten

Hierbei handelt es sich um die notwendigen Kosten, die durch die Such-, Rettungs-, Transport- und/ oder Bergungsaktionen von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten entstehen können. Praxis-Beispiel: Nach einem Unfall auf der Skipiste muss der Verletzte mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden.

Kosmetische Operationen

Wenn durch einen Unfall oder die damit verbundene Operation ein Körperteil dauerhaft entstellt wird, ist eine kosmetische Operation notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine solche Operation nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Praxis-Beispiel:Nach einen Brand hat der Verletzte Brandnarben am Körper und im Gesicht. Um diese kosmetisch behandeln zu lassen, fallen hohe Eigenkosten an. Krankenkassen tragen hierfür häufig keine Leistung da der Eingriff medizinisch gesehen nicht notwendig ist.

Eigenbewegung

Eigenbewegungen sind „willentliche Kraftanstrengungen“. Praxis-Beispiel:
Der Versicherungsnehmer knickt beim Aussteigen aus dem Auto oder beim Treppensteigen auf normalen Boden mit dem Fuß um.

Der Versicherungsnehmer streckt sich beim Tennisspielen, um einen hohen Ball zu erreichen und zieht sich dabei einen Muskelfaserriss zu.

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld erhält die Versicherte Person, wenn er aufgrund eines Unfalls stationär ins Krankenhaus kommt. Voraussetzung für die Bezahlung ist die medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbehandlung. Erstattet werden auch erneute spätere Krankenhausaufenthalte, wenn sie wegen des Unfalls bedingt notwendig sind und innerhalb von zwei Jahren erfolgen.

Genesungsgeld

Für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen wird im Anschluss an das Krankenhaustagegeld das Genesungsgeld gezahlt. Die Höhe des Genesungsgeldes ist oftmals an die Höhe des Krankenhaustagegeldes gekoppelt.

Rooming-In

Diese Leistung erlaubt den Müttern und Vätern oder anderen Bezugspersonen, mit einem kranken Kind im Krankenhaus zu leben und dort auch zu übernachten. Diese Leistung ist für Familien mit jungen Kindern empfehlenswert.

Schmerzensgeld/Leistung bei Knochenbruch

Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch eine Leistung bei Knochenbrüchen oder ein vertraglich vereinbartes Schmerzensgeld an. Dieses beinhaltet für genau definierte Verletzungen und Brüche feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme.

Unfall-Tagesgeld

Diese Form der Leistung wird vor allem für Freiberufler und Selbständige angeboten. Das Unfalltagegeld soll Leistungen der Krankenversicherung (Krankentagegeld) ergänzen. Dabei geht es vorrangig um die Absicherung vor finanziellen Schäden nach einem Unfall. Da das Krankenhaustagegeld und das Genesungsgeld nur bei einem Klinikaufenthalt gezahlt wird, können hier schnell finanzielle Einschränkungen auftreten. Für den Freiberufler beziehungsweise Selbständigen ist aber jede Form des Arbeitsausfalls ein finanzieller Verlust. Dies trifft auch bei einem Unfall zu, der ambulant behandelt werden kann.

Mitwirkungsanteil

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem Unfall mitgewirkt, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der Mitwirkungsanteil gibt an, bis zu welchem Mitwirkungsanteil der Versicherer auf eine Minderung verzichtet.

Übergangsleistung

Nach vielen Unfällen kann ein Arzt den Invaliditätsgrad erst einige Zeit nach dem Unfall, in der Regel erst nach Abschluss des Heilverfahrens feststellen. Dies kann zwölf bis 15 Monate dauern. Die Übergangsleistungen unterstützen den Versicherten bei der Bezahlung von benötigten Hilfsmitteln, beispielsweise einem elektrischen Rollstuhl, einer Gehhilfe oder einem Treppenlift.

 

Versehensklausel

Diese Klausel kann unter Umständen sehr wichtig werden. Unterlässt der Versicherungsnehmer fahrlässig (nicht vorsätzlich) gegenüber dem Versicherer seinen Obliegenheiten nachzukommen (z. B. rechtzeitige Schadenmeldung, Veränderungsanzeige bei Risikoänderungen etc.), besteht trotzdem Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf ein Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird/wurde.

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).


Nach einem schweren Autounfall bleibt der Fahrzeuglenker gelähmt. Es entstehen Einkommensausfälle durch den Verlust der Arbeitskraft und zudem auch noch hohe Kosten für einen behindertengerechten Hausumbau sowie spezielle Behandlungen für welche die Krankenversicherung oftmals hohe Eigenbeteiligungen vorsieht.


Beim Skifahren in Österreich stürzt der Versicherungsnehmer auf einer Eisfläche und zieht sich dabei einen Kreuzbandriss zu. Die Bergungskosten durch einen Hubschraubereinsatz müssen in der Regel mit hohen Kosten selbst getragen werden.


Beim Radfahren übersieht der Versicherungsnehmer einen Randstein und stürzt. Dabei bricht er sich seinen linken Arm und zwei Rippen.


Beim Joggen übersieht der Versicherungsnehmer einen am Boden liegenden Ast und knickt um. Dabei bricht er sich sein linkes Wadenbein und die Bänder im Sprunggelenk reißen.


Ein Schreiner schneidet Bretter für einen Schrank zurecht. Beim letzten Zuschnitt ist der Schreiner unkonzentriert und rutscht mit der rechten Hand ab. Dabei verliert er seinen Daumen und Zeigefinger.


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