Tierhalterhaftpflicht

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Hunderhalterhaftpflicht- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Wenn Sie mit Ihrem vierbeinigen Freund beim Spaziergang oder Ausritt sicher unterwegs sein möchten, benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor finanziellen Folgen aus Schadensersatzansprüchen.

 Die Tierhalterhaftung ist gemäß § 833 BGB grundsätzlich eine Gefährdungshaftung, das heißt der Tierhalter hat für von seinem Tier verursachte Schäden einzustehen, auch wenn er das Tier ordnungsgemäß gehalten beziehungsweise beaufsichtigt hat.

Haftung des Tierhalters für Luxustiere

Für ein Luxustier besteht eine Gefährdungshaftung nach § 833 BGB (1). Ein Luxustier ist ein Tier, das entweder nicht als Haustier anzusehen ist oder als Haustier nicht dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Haftung des Tierhüters

Nach § 834 BGB (1) ist derjenige Tierhüter, der die Führung der Aufsicht über das Tier übernommen hat. Hier kann eine Doppelversicherung aus der Tierhalterhaftpflicht des Tierhalters und der privaten Haftpflicht des Tierhüters bestehen.

Verstoß gegen Halterpflichten

Dies sind vom Staat oder Bundesland auferlegte Pflichten, welche eingehalten werden müssen (zum Beispiel Leinenpflicht, Höhe der Pferdekoppel).

Deckschäden

Hundebesitzer, deren Hunde Deckschäden verursachen, sind per Gesetz dazu verpflichtet, die damit verbundenen Kosten und Schadensersatzforderungen zu tragen. Diese Art von Schäden können bei gewollten oder ungewollten Deckungen auftreten.

Mietsachschäden an beweglichen Objekten

Mit dem Begriff Mietsachschäden bezeichnet man im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung alle Schäden, die ein Hund an Einrichtungsgegenständen von gemieteten Wohnungen oder anderen Mieträumen, die privat genutzt werden, verursacht.

Reitbeteiligung

Eine Reitbeteiligung ist eine fremde Person, die sich an den Unterhaltskosten des Pferdes durch ständige Pflege oder durch ständige Geldbeträge beteiligt und das Pferd auch selbst reitet.

Fremdreiterrisiko

Gerade wenn Fremdreiter das Pferd reiten möchten, ist das Risiko eines Schadens erhöht und zwar aus dem Grund, weil Pferd und Reiter oftmals nicht oder kaum miteinander vertraut sind. Dies gilt auch, wenn nur gelegentlich fremde Personen auf das versicherte Pferd aufpassen oder einen kurzen Ausritt unternehmen.

Flurschäden

Flurschäden sind Beschädigungen eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder seiner Früchte, zum Beispiel niedergetrampelte Felder oder Bissschäden an Bäumen und Sträuchern.

Versicherungspflicht durch den Gesetzgeber

In den Bundesländern Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt gilt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde durch den Gesetzgeber als zwingend vorgeschrieben.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Außerdem kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht für Schäden auf, die dem Tierhalter selbst zugefügt worden sind. Wird einem nahen Angehörigen, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt, ein Schaden zugefügt, fällt dies ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.
Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Der Postbote möchte die Post zustellen und wird vom Hund des Versicherungsnehmers gebissen.

Beim Gassi gehen sieht der Hund einen Hasen und rennt diesem über eine befahrene Straße hinterher. Ein schwerer Autounfall mit mehreren Verletzten wird verursacht.

Beim Einkaufen wird der Hund vor dem Laden ordnungsgemäß angebunden. Während der Versicherungsnehmer einkauft, streichelt ein Kind den Hund und wird von ihm gebissen.

Auf einem Ausritt wird das Pferd des Versicherungsnehmers erschreckt und geht durch. Dabei wird ein Zaun beschädigt oder eine fremde Person verletzt.

Das Pferd des Versicherungsnehmers fühlt sich bedroht, tritt aus und verletzt eine Person oder beschädigt einen Gegenstand.

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