KFZ-Versicherung

Project Description

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

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Als Halter eines oder mehrerer Fahrzeuge sind Sie zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Das macht auch Sinn, denn im Falle eines Verkehrsunfalls kann sich der Sach- und Personenschaden Dritter, beim Unfall zu Schaden gekommener Personen schnell auf mehrere Millionen Euro belaufen. Bedenken Sie Blechschäden und eventuelle Schmerzensgeldzahlungen. Beim Abschluss Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie sich zusätzlich als Deckungserweiterung mit einer Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung gegen beispielsweise selbst verursachte Schäden am Auto oder Unwetterschäden absichern.

  • Pflichtversicherung
  • selbst verschuldeter Verkehrsunfall
  • Sach- & Personenschaden Dritter
  • Versicherungsschutz mit Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung erweiterbar

Die Kfz-Teilkasko

Sind Sie Halter eines Fahrzeuges, dessen materiellen Zeitwert Sie persönlich als gering einschätzen, ist der Abschluss einer Teilkasko-Versicherung zusätzlich zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend. Der Teilkaskoschutz umfasst Schäden durch Blitz, Hagel und Feuer, Glasbruch (zum Beispiel durch Steinschlag), Wildunfälle sowie Fahrzeugdiebstahl.

  • Schäden durch Blitz, Hagel und Feuer
  • Glasbruch (zum Beispiel durch Steinschlag)
  • Wildunfälle (zum Beispiel Rehunfall)
  • Fahrzeugdiebstahl

Die Kfz-Vollkasko

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Möchten Sie bei einem Verkehrsunfall zusätzlich zum Schaden Dritter auch Ihren eigenen Sachschaden am Auto abdecken, empfiehlt sich die Vollkasko-Versicherung. Der Vollkaskoschutz umfasst selbst verursachte Schäden genauso wie Schäden an Ihrem Auto durch Unbekannte nach Fahrerflucht und Vandalismus. Die Vollkasko-Versicherung beinhaltet außerdem alle Absicherungen der Teilkasko-Versicherung wie Schäden durch Unwetter, Wildunfälle und Glasbruch.

  • eigener Schaden am Auto nach selbst verursachtem Verkehrsunfall
  • Schäden durch Unbekannte nach Fahrerflucht
  • Vandalismusschäden
  • Teilkaskodeckung
Mallorca-Police

Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen, die die Differenz zwischen ausländischen und deutschen Versicherungsschutz im Schadenfall ausgleicht.

Praxis-Beispiel: Sie mieten sich im Ausland ein Fahrzeug (zum Beispiel in den USA). Sehr häufig sind die Deckungssummen für Schäden auf eine Million Dollar begrenzt. Wenn mit dem Mietwagen ein Unfall verursacht wird der über dieser Deckungssumme liegt, dann übernimmt die Versicherung die Differenz maximal bis zu der Summe, welche hier in Deutschland bei Ihren Fahrzeug als versichert gilt.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist eine Zusatzleistung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge in der Kaskoversicherung. Im Totalschadensfall oder bei Diebstahl ersetzt der Versicherer nur den Wiederbeschaffungswert.

Praxis-Beispiel: Ein Versicherungsnehmer befindet sich im zweiten von drei Leasingjahren seines Fahrzeugs. Durch einen Unfall wird das Fahrzeug schwer beschädigt. Der Schaden kann jedoch repariert werden. Die Vollkaskoversicherung tritt für die Reparaturkosten ein. Bei Ablauf des Leasingvertrags ergibt sich im Restwert eine große Differenz, da das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte. Nur eine GAP-Deckung kann diese Differenz ausgleichen.

Schadenfreiheitsklasse/SF-Klasse

In der SF-Klasse spiegeln sich die schadenfreien Jahre des Versicherungsnehmers wider. Daraus ergibt sich der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die SF-Klasse wird in der Beitragsrechnung angegeben. Sie steigt bei einem unfallfreien Schadensverlauf jedes Jahr. Voraussetzung für die Steigerung ist, dass das Fahrzeug mindestens 180 Tage im Jahr angemeldet ist. Hat der Versicherungsnehmer einen Unfall wird sein Vertrag in den schadenfreien Jahren zurückgestuft. Maßgeblich für die Rückstufung ist nicht die Schadenhöhe, sondern der zugrundeliegende Vertrag. Aus den Rückstufungstabellen der jeweiligen Versicherung geht hervor in welche Schadenfreiheitsklasse Sie nach einem oder mehreren Unfällen in einem Jahr zurückgestuft werden. Bei kleineren Schäden lohnt es sich oft den Schaden selbst zu tragen. Um diese Rückstufungsregelung zu unterbinden, haben Sie die Möglichkeit bei einigen Versicherern gegen einen Aufpreis einen Rabattschutz zu vereinbaren.

Rabattschutz

Unter Rabattschutz versteht man, dass man einen Unfall im Jahr frei hat, ohne dass eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts erfolgt. Dieser Einschluss schützt Ihre lang erfahrenen schadenfreien Jahre. Doch Achtung : Bei einem späteren Versicherungswechsel wird in der Regel die Rückstufung ausgelöst. Der Rabattschutz wird von einigen Kfz -Versicherungen gegen Aufpreis angeboten. Derzeit gibt es jedoch noch Möglichkeiten dies zu umgehen. Gern biete ich Ihnen auch hier meine fachliche Unterstützung an.

Schutzbrief

Der Schutzbrief wird von vielen Versicherungen neben der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung für Versicherungsnehmer angeboten. Mit diesem Autoschutzbrief wird dem Versicherungsnehmer Hilfe bei Unfällen und Pannen gewährt- egal ob diese selbst verschuldet sind oder nicht. Mit dem Schutzbrief unterstützt die Versicherung den Versicherungsnehmer bei den Hilfeleistungen. Muss das Fahrzeug abgeschleppt oder geborgen werden, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.
Der Schutzbrief sorgt des Weiteren dafür, dass das Fahrzeug nach Hause transportiert oder ein Mietwagen organisiert wird. Ist es nach einem Unfall erforderlich, verletzte oder kranke Personen nach Hause zu holen, so übernimmt die Versicherung auch diese Kosten. Neben den Kfz-Versicherungen bieten auch Automobilclubs Autoschutzbriefe an. 
Üblicherweise sind folgende Leistungen im Schutzbrief inbegriffen:

  • Pannenhilfe am Unfallort
  • Fahrzeugbergung
  • Abschleppdienst
  • Bei Fahrausfall durch eine Panne oder einen Unfall: Weiter- beziehungsweise Rückfahrt, gegebenenfalls auch Übernachtung
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
  • Wiederbeschaffung von Ersatzteilen
  • Krankentransport
  • Kinderrücktransport
  • Verstorbenenüberführung
  • Krankenbesuch

Auslandsschadenschutz

Dies ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die besonders für Fahrzeughalter von Vorteil ist, die häufig mit dem eigenen Auto ins Ausland fahren. Sie schützt den Fahrzeughalter bei Unfällen im Ausland, in die er schuldlos verwickelt ist und bei denen die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung keine Entschädigung leistet. Ersetzt werden die Unfall-, Verfahrenskosten und die Auslandsanwälte.

Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung ist die Haftung des Fahrzeughalters, wenn durch den Betrieb seines Kfz ein Schaden verursacht wird. Im Straßenverkehrsgesetz wird geregelt, dass ein Fahrzeug in Betrieb ist, wenn der Motor läuft oder es noch nicht endgültig abgestellt ist und sich somit im Verkehrsraum befindet. Damit stellt es ein Hindernis dar. Ein Verschulden ist dabei nicht relevant.

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte (internationale Versicherungskarte) ist der Nachweis über das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung bei Fahrten ins Ausland. Sie enthält wichtige Daten über das Fahrzeug, den Halter und dessen Versicherung. In Ländern in denen das Kennzeichenabkommen gilt, ist eine Mitnahme nicht erforderlich. 
Die Grüne Karte wird in allen EU-Staaten* sowie in der Schweiz, Norwegen, Monaco, Liechtenstein, Andorra und Island nicht mehr benötigt. Lediglich für Italien und Kroatien empfehle ich weiterhin das Mitführen der Grünen Karte. In Einzelfällen wird diese bei Kontrollen sowie in Schadenfällen verlangt.

*Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehören derzeit: 
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Neuwertentschädigung

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet der Versicherer unabhängig vom jeweiligen Zeitwert den Neupreis des Fahrzeugs an den Versicherungsnehmer.
Dies gilt nur, sofern es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt und das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Die Grenzen liegen je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und drei Jahren.
Darüber hinaus wird in den Versicherungsbedingungen vieler Gesellschaften festgelegt, dass der Neupreis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erstattet wird, wenn die Reparaturkosten einen vereinbarten prozentualen Betrag erreichen oder überschreiten.
Der Neuwert entspricht im Schadenfall der Höhe des vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Kaufpreises für das gleiche Modell oder einen vergleichbaren Fahrzeugtyp inklusive Sonderausstattung, sofern das alte Modell nicht mehr hergestellt wird. Orts- und markenübliche Rabatte werden abgezogen.

Schadenfreiheitsübertragung (SFR-Übertragung)

Eine SFR-Übertragung (Rabattübertragung) ist bei den meisten Gesellschaften möglich. Die Voraussetzungen sind hierzu von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Häufig wird ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder eine häusliche Gemeinschaft vorausgesetzt. Der bisherige SFR-Berechtigte muss seinen Anspruch schriftlich bei der Gesellschaft abtreten. Die Übertragung der SFR-Jahre erfolgt auf der Grundlage des Führerscheinerwerbs von dem, der den erfahrenen Rabatt erhalten soll.

Tipp: Bestimmte Gesellschaften übertragen auch Schadenfreiheitsrabatte ohne Verwandtschaftsverhältnis.

Vertragsunterbrechung

Wird ein Kfz-Vertrag unterbrochen und nicht weitergeführt, bleibt die Schadenfreiheitsklasse noch sieben Jahre bei der Versicherungsgesellschaft bestehen. Nach dieser Frist verfällt der Schadenfreiheitsrabatt. Es kann jedoch je nach Versicherer eine abweichende Regelung getroffen werden.

Wildschaden

Wildschäden sind der Kfz-Teilkaskoversicherung zuzuordnen. Ein Wildschaden liegt vor, wenn das in Bewegung befindliche versicherte Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. 

Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zählen folgende Tiere zum Haarwild:

  • Wisent
  • Elchwild
  • Rotwild
  • Damwild
  • Sikawild
  • Rehwild
  • Gamswild
  • Steinwild
  • Muffelwild
  • Schwarzwild
  • Feldhase
  • Schneehase
  • Wildkaninchen
  • Murmeltier
  • Wildkatze
  • Luchs
  • Fuchs
  • Steinmarder
  • Baummarder
  • Iltis
  • Hermelin
  • Mauswiesel
  • Dachs
  • Fischotter
  • Seehund

Bei einigen Versicherern sind inzwischen auch Schäden aller Tiere versichert.
Unter Umständen kann dies sehr wichtig sein, da auch ein streunender Hund oder ein Wildschwein vor das Fahrzeug laufen und somit einen Unfall verursachen könnte.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeuges über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Die Fahrzeugbewertung wird durch einen Gutachter vorgenommen, der auf der Grundlage von Listen (Schwacke und Eutotax) den Wiederbeschaffungswert feststellt. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, empfiehlt es sich, für Neufahrzeuge die „Neupreisentschädigung“ einzuschließen.

Zweitwagenregelung

Der Versicherungsnehmer muss dazu bereits ein Fahrzeug beim jeweiligen Versicherer angemeldet haben. Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine verbesserte Zweitwageneinstufung mit unterschiedlichen SF-Klassen an. In der Regel erfolgt die Sondereinstufung in der SF 2.

Selbstbehalte

Sie haben die Möglichkeit in der Teil- und Vollkaskoversicherung mit dem Anbieter vertraglich Selbstbehalte zu vereinbaren. Im Schadenfall wird dann dieser Selbstbehalt von der Schadenhöhe abgezogen. Die Vereinbarung von Selbstbehalten kann den KFZ-Beitrag teilweise erheblich reduzieren. Die Höhe der Selbstbehalte lassen sich jeweils bei Teilkasko- sowie bei Vollkaskoversicherung einzeln festlegen. Üblicherweise liegt der Kosten-Nutzen-Effekt bei einer Teilkasko-Versicherung  bei etwa 150 Euro Selbstbehalt. Bei einer  Vollkaskoversicherung ist der Nutzen des Selbstbehalt mit 300 Euro bis 500 Euro am Größten.

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Kfz-Haftpflicht

Ein geparktes Kfz des Versicherungsnehmers hat Motor- und Getriebeflüssigkeit verloren. Die Leitungen waren aus Altersgründen porös geworden. Die ausgelaufenen Flüssigkeiten verunreinigten das Erdreich sowie das Grundwasser.

Die Versicherungsnehmerin war mit den Kindern im Auto unterwegs und beschloss kurzfristig einen Einkauf zu tätigen. Durch die schreienden Kinder wurde sie hektisch und war abgelenkt. Nach dem Einparken steigt sie aus dem Fahrzeug aus und stößt die Türe gegen das daneben geparkte Fahrzeug. Dabei beschädigt sie dieses.

Der Versicherungsnehmer will während der Fahrt den Radiosender wechseln. Er ist kurzfristig abgelenkt und übersieht, dass der vorausfahrende Motorradfahrer zu bremsen beginnt. Selbst durch eine Vollbremsung kann er den Zusammenstoß mit dem Motorradfahrer nicht verhindern.

Kfz-Teilkasko

Ein Gewitter- und kräftiger Hagelschauer zieht auf. Durch die großen Hagelkörner wird die komplette Karosserie des PKW’s mit vielen kleinen Dellen beschädigt. Die Scheiben werden zerschlagen.

Ein Versicherungsnehmer fährt abends durch ein dunkles Waldstück. Als ein Reh auf die Fahrbahn springt, kann er nicht mehr vollständig abbremsen und kollidiert mit dem Haarwild.

Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleudert einen Stein auf die Windschutzscheibe des PKW’s. Durch diesen Steinschlag wird die Windschutzscheibe im Sichtbereich des Fahrers erheblich beschädigt.

Familie Mustermann ist im langersehnten Italienurlaub am Strand beim Baden. Als Sie abends zum Parkplatz zurückkehren, stellen sie fest, dass ihr Fahrzeug gestohlen wurde.


Kfz-Vollkasko

Da weder die Handbremse angezogen noch ein Gang eingelegt ist, macht sich der PKW selbstständig und schrammt an einer Hausmauer entlang. Hierbei wird die komplette rechte Fahrzeugseite mit Kratzern beschädigt.

Ein Autofahrer kommt auf nasser Fahrbahn in einer Kurve ins schleudern. Er kann das Fahrzeug nicht mehr steuern, es bricht aus und kommt von der Fahrbahn ab. Das Auto überschlägt sich und erleidet einen Totalschaden.

Ein PKW-Fahrer leitet einen Parkvorgang ein. Der PKW fährt rückwärts in einen Straßenpfosten, welchen der Fahrer übersehen hatte. Hierbei wird die Stoßstange sowie die Kofferraumklappe beschädigt.

Das an der Straße geparkte Auto von Herrn Mustermann wurde angefahren. Die gesamte Stoßstange ist eingedrückt und auch die Kofferraumklappe ist beschädigt. Der Unfallfahrer hat keine Nachricht hinterlassen und ist flüchtig. Es wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet, jedoch ohne erfolgreiches Ergebnis.

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