Hausratversicherung

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Warum brauche ich eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut innerhalb Ihrer vier Wände und auf Ihrem Grundstück vor Schäden, die aufgrund versicherter Gefahren entstehen.
In einer zeitgemäßen Hausratversicherung ist dabei Ihr Hausrat zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert) versichert. Zum Hausrat zählen in der Regel alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrem Zuhause befinden. Zum Beispiel: Einrichtungsgegenstände (Schränke und Sitzmöbel), Kleidung, Elektronikgeräte, Wertsachen (Schmuck) und vieles mehr.

Eine leistungsstarke Hausratversicherung hilft Ihnen nach einem Unglück wie zum Beispiel einem Wohnungsbrand ohne finanzielle Sorgen in die Zukunft zu blicken, indem Ihnen zumindest die Kosten für Ihr Hab und Gut in Form einer Neuwertentschädigung erstattet werden.

Was leistet eine Hausratversicherung?

Ein versicherter Schaden tritt in der Hausratversicherung ein, wenn versicherte Gegenstände durch eine der versicherten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Zu den versicherten Gefahren gehören: Feuer/Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Elementarschäden können zusätzlich zu den Gefahren mitversichert werden.

Welche Hausratversicherung für Sie am besten geeignet ist können wir gern gemeinsam besprechen.

Grobe Fahrlässigkeit

Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerer Art und Weise verletzt wurde. Die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit ist eine der wichtigsten Eigenschaften der Versicherung, da Sie häufig darüber entscheidet, ob ein Versicherer Leistungspflichtig ist oder nicht.
Praxis-Beispiel: Herr Mustermann hat einen sehr anstrengenden Arbeitstag hinter sich. Deshalb beschließt er, zum wohlverdienten Feierabend ein Bad zu nehmen. Da er es sich gemütlich machen will, zündet er Kerzen an und stellt sie auf den Wannenrand. Vor lauter Müdigkeit schläft er nach einer Weile im warmen Wasser ein. Er bemerkt nicht, dass er dabei mit seiner Hand sein bereitliegendes Handtuch so nahe an eine der Kerzen bringt, dass es sich entzündet. Es entsteht ein Brand im Bad, der sich auf die ganze Wohnung ausbreitet. Herr Muster kann sich zum Glück rechtzeitig in Sicherheit bringen. An seinem Hausrat entstehen jedoch erhebliche Schäden.

Überspannung

Unter Überspannung versteht man den direkten und indirekten Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Dabei entstehen Schäden an elektronischen Einrichtungen und Gegenständen durch Überspannung oder Kurzschluss. Gerade in veralteten Versicherungsbedingungen ist diese Leistung noch nicht enthalten. Aufgrund der Schadenhäufigkeit ist sie jedoch sehr wichtig. Da in unseren Haushalten immer mehr Elektronik vorhanden ist, können solche Schäden auch sehr teuer werden.

Fahrraddiebstahl

Mitversichert sind Diebstahlschäden des Fahrrads außerhalb des Versicherungsortes. Fahrräder sind in der Regel nur in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr versichert. Es gibt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf die Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Diese Erweiterung nennt man auch Verzicht auf die Nachtzeitklausel. 
Haben Sie hochwertige Fahrräder und möchten diese gegen Diebstahl versichern? Gerade weil Sie diese vielleicht auch häufig an Ihrer Arbeit oder an Bahnhöfen abstellen? Dann ist die Fahrraddiebstahlklausel in der Hausratversicherung sinnvoll. Zu beachten ist, dasss die Fahrräder mit einen handelsüblichen Fahrradschloss abgesperrt sind und bei einen Diebstahl des Fahrrades umgehend eine polizeiliche Anzeige erstattet wird.

Außenversicherung

Im Rahmen einer Außenversicherung ist der Hausrat auch versichert, wenn dieser auf Reisen mitgeführt wird. Der Hausrat ist so beispielsweise auch bei einem Einbruch im Hotelzimmer geschützt. Bei Wertsachen wie zum Beispiel Schmuck oder Bargeld sind spezielle Entschädigungsgrenzen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu berücksichtigen.

Nutzwärmeschaden

Unter Nutzwärmeschäden versteht man, wenn Brandschäden an versicherten Sachen entstehen, die bewusst der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt wurden (z. B. Ofen, Mikrowelle, Bügeleisen).

Sengschaden

Ein Sengschaden liegt vor, wenn etwas durch eine Hitzeeinwirkung beschädigt wird, ohne eine Lichterscheinung.
Praxis-Beispiel: Zigarettenglut fällt auf die Couch und sengt diese an.

Verpuffungsschäden

Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Durchsetzung.

Rückstauschäden

Unter Rückstau versteht man durch Hochwasser oder Verstopfung der Kanalisation in den Keller gelangendes Abwasser. In modernen Häusern wird dem Rückstaurisiko durch den Einbau eines Rückschlagventils begegnet. Ist ein solches Ventil eingebaut, kann man sich bei einigen Hausrattarifen auch gegen die Folgen eines Rückstaus versichern.

Diebstahl aus Kraftfahrzeugen

Unter dem Leistungseinschluss Diebstahl aus Kfz versteht man die Mitversicherung versicherter Sachen gegen Diebstahl aus einem Kraftfahrtzeug. Dieser Einschluss gilt für Wertsachen sowie technische Geräte wie z. B. Handys, Notebooks und Navigationsgeräte.

Sachen in gewerblich genutzten Räumen

Dieser Leistungseinschluss beinhaltet die Mitversicherung von gewerblich genutzten Räumen und den darin befindlichen gewerblich genutzten Sachen wie zum Beispiel das Werkzeug eines Handwerkers.

Mitversicherung von Wertsachen

Unter den Begriff Wertsachen fallen üblicherweise:

  • Bargeld
  • Chipkarten
  • Urkunden (einschließlich Sparbüchern und Wertpapieren)
  • Schmucksachen
  • Edelsteine
  • Perlen
  • Briefmarken
  • Münzen
  • Medaillen sowie Sachen aus Edelmetallen (Gold und Platin)
  • Pelze und handgeknüpfte Teppiche
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten (älter als 100 Jahre)

Hier gilt es speziell geregelte Entschädigungsgrenzen zu beachten. 
Diese sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Unter Versicherungsausschlüssen ist zu verstehen, dass der Versicherer für den bezeichneten Fall keinen Versicherungsschutz gewährt.

Die hier aufgeführten Ausschlüsse dienen lediglich einer vereinfachten Übersicht der Versicherungsbedingungen aller Versicherer. Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen ist es nur möglich alle Vertragsbedingungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Ausführliche Ausschlussinhalte hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Generell gelten Ausschluss durch  Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

Ausschluss Innere Unruhen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Von inneren Unruhen wird gesprochen, wenn sich eine erhebliche Masse von Menschen gegen die öffentliche Ordnung stellt und diese stört. In deren Folge kommt es dann zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die erhebliche Schäden mit sich bringen können.

Ausschluss Kernenergie Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

Je nach Versicherung können weitere Ausschlüsse greifen. Da diese aber nicht verallgemeinert werden können, sind diese den jeweiligen zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Darum ist es sehr wichtig auf den Rat des Versicherungsberaters zu hören, da er durch sein Expertenwissen beurteilen kann, welche Versicherungsgesellschaft für Ihre Versicherungsvorsorge am besten geeignet ist.

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Feuerschaden:

In der Dunstabzugshaube der Küche verursacht ein Kurzschluss ein Feuer, welches zu einem Zimmerbrand führt und die Einrichtung zerstört. Der Adventskranz entzündet sich, kurz darauf steht das Wohnzimmer in Flammen. Der Hausrat verbrennt.

Leitungswasserschäden:

In der Nachbarwohnung des Versicherungsnehmers läuft die Waschmaschine aus, das Wasser sickert durch die Decke und zerstört Bilder, Schränke und das Sofa.
Der Versicherungsnehmer lässt Badewasser einlaufen. In dem Moment fängt das Baby an zu schreien. Dabei läuft das Badewasser über und zerstört seinen Badezimmerschrank und weitere Einrichtungsgegenstände.

Sturm-/Hagelschäden:

Ein Sturm reißt die SAT-Schüssel zur Wohnung vom Dach. Der Sturm schleudert einen Dachziegel auf die Markise am Balkon des Kunden und zerstört diese. Starker Hagel zerschlägt das Dachgeschossfenster. Regenwasser dringt dadurch ungehindert ins Haus und zerstört die dort befindliche Einrichtung.

Einbruchdiebstahl:

Die Balkontüre wurde aufgehebelt und die Einbrecher haben Familienschmuck  im Wert von 5000 Euro, einen PC, den Geldbeutel mit 150,00 Euro sowie die Fotoausrüstung gestohlen.
Einbrüche haben in den letzten Jahren stark zugenommen, daher bekommt gerade dieser Aspekt in der Hausratversicherung einen immer höheren Stellenwert.

Vandalismus:

Randalierer brechen in eine Wohnung ein und brechen Schränke/Schubladen auf, besprühen Kleider mit Farbe oder schlitzen die Polstermöbel auf.
Infolge eines Einbruchs entstehen in den meisten Fällen auch Vandalismusschäden, da die Einbrecher die Schränke auf der Suche nach dem Diebesgut oft gewaltsam aufreißen.

Raubschäden:

Vor einem Geldautomaten wurden einem Kunden 500,00 Euro Bargeld und sein Schlüsselbund gewaltsam entrissen.
Der Versicherungsnehmer wird in seiner Wohnung niedergeschlagen und seine Wertsachen werden gestohlen.

Blitzschaden:

Der Blitz schlägt in den neben der Wohnung stehenden Baum ein, dieser stürzt in das Küchenfenster, Regen dringt ein und zerstört die Möbel.

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Gut

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