Gebäudeversicherung

Project Description

Warum brauche ich eine Gebäudeversicherung?

Ihr Wohngebäude ist wahrscheinlich Ihr wertvollster Besitz. Oftmals wird das Wohngebäude sogar über ein halbes Leben lang mit einem Immobilienkredit abbezahlt.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Hauseigentümer zum Beispiel gegen Schäden durch Unwetter, Feuer und defekte Wasserleitungen und sichert Sie so gegen die finanziellen Folgen von Stürmen und Bränden ab. Für Haubesitzer einer oder mehrerer Immobilien ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung unbedingt zu empfehlen, da eine Gebäuderenovierung oder ein Neubau ohne Versicherung im Schadensfall erhebliche Kosten mit sich bringen.

Die Gebäudeversicherung dient dazu, dass Sie dieses hohe finanzielle Risiko als Gebäudebesitzer nicht selbst tragen müssen. Versichert werden in der Regel neben dem Gebäude selbst, alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile wie zum Beispiel Dächer, Fenster, Einbauküchen, Markisen, Balkone oder Wasserleitungen.
Zusätzlich können auch Gartenhütten, Gewächshäuser, Grundstückseinfriedungen (z.B. Zäune), Mülltonnenhäuschen oder Garagen mitversichert werden.
Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadenereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung. Hierbei werden weitere Umweltgefahren mitversichert (zum Beispiel Hochwasser, Rückstau, Erdabsenkungen und Schneedruck).

Was leistet eine Gebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden, die an Ihrem Gebäude durch die mitversicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Elementargefahren entstehen. Versichert ist Ihr Gebäude in der Regel zum Neubauwert. Das ist auch sehr wichtig, da ein abgebranntes Haus schlecht als gebrauchtes wiederbeschafft werden kann. Für welche der genannten Gefahren Sie Ihr Haus versichern möchten, können Sie selbst festlegen.

Neben den genannten Grundgefahren gibt es bei Gebäudeversicherungen einige Deckungserweiterungen, welche sich je nach Versicherer unterscheiden können.

Bei der Gebäudeversicherung ist eine fachmännische Beratung unbedingt notwendig, da neben der Einschätzung Ihres Risikos eine Wertermittlung durchgeführt werden sollte. Nur so können Sie sich sicher sein, dass Ihr Gebäude auch zum korrekten Neubauwert versichert ist. Hierfür biete ich Ihnen gern meine Unterstützung als Experte an.

Grobe Fahrlässigkeit

Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerer Art und Weise verletzt wurde. Die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit ist 
eine der wichtigsten Eigenschaften der Versicherung, da Sie häufig darüber entscheidet, ob ein Versicherer leistungspflichtig ist oder nicht.
Praxis-Beispiel: Frau Mustermann lässt beim Backen den Backofen unbeaufsichtigt. Im Garten spricht sie mit der Nachbarin über die Erlebnisse des letzten Urlaubes. In der Küche fängt der Ofen Feuer. Bis Frau Mustermann das Unheil bemerkt, steht die gesamte Küche bereits in Flammen. Wenn Frau Mustermann den Ofen unkontrolliert laufen lässt wären Streitigkeiten mit der Versicherung vorprogrammiert. Da sie in ihren Versicherungsbedingungen die grobe Fahrlässigkeit mit aufgenommen hat, braucht sie sich über die Übernahme des Schadens keine Gedanken machen.

Überspannung

Unter Überspannung versteht man den direkten und indirekten Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Dabei können auch erhebliche Schäden an der Hauselektronik oder an den Stromleitungen entstehen. Gerade in den letzten Jahren haben Unwetter stark zugenommen und das nicht nur in ihrer Häufigkeit, sondern auch in ihrer Stärke. Begleiterscheinung von Sturmschäden sind immer häufiger Überspannungsschäden, welche  durch Blitzeinschläge in der Umgebung entstehen.

Nutzwärmeschäden

Wenn Brandschäden am Gebäude entstehen, die bewusst der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt wurden (z. B. Ofen, Mikrowelle, Bügeleisen), dann spricht man von Nutzwärmeschäden.

Unbemannte Flugkörper

Über diese Klausel werden Schäden durch nicht bemannte Flugkörper versichert.
Damit sind nicht die Marsmännchen gemeint. Denken Sie nur mal an Silvester.
In dieser einen Nacht im Jahr fliegen tausende Raketen durch die Luft. Diese werden als unbemannte Flugkörper bezeichnet. Entsteht ein Schaden durch solch einen Flugkörper, dann kann es schwierig werden, den Verantwortlichen hierfür zu finden.

Hotelkostenersatz

Ist durch einen versicherten Schadensfall Ihr Haus nicht mehr bewohnbar, dann übernimmt die Versicherung für Sie die Hotelkosten oder die Kosten einer anderen für Sie geeigneten Unterkunft. Der Zeitraum hierfür ist befristet und im jeweiligen Versicherungsumfang beschrieben.

Mietausfall

Sollten Sie Ihre vermietete Wohneinheit aufgrund von Unbewohnbarkeit nach einem versicherten Schadensfall nicht vermieten können, ersetzt Ihnen die Versicherung den Mietausfall.
Auch hier ist -wie bei den Hotelkosten auch- der Zeitraum von der Versicherung festgelegt und im jeweiligen Versicherungsvertrag bezeichnet.

Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen

Sind seit Abschluss der Wohngebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiedererrichten verursachen, so sind diese mitversichert, meist jedoch in ihrer Höhe begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können entstehen, weil zum Beispiel an dieser Stelle, in dieser Art und Weise oder mit diesen Materialien etc. kein Bauvorhaben mehr durchgeführt werden darf. Die Mehrkosten durch behördliche Auflagen gehören somit also zu den Auflagen, die zwar weder der Versicherte noch der Versicherer zu verantworten haben, aber dennoch ist es im Versicherungsverhältnis zwischen den beiden Parteien meistens so geregelt, dass der Versicherer diese Mehrkosten übernimmt, die dann anfallen, wenn die versicherte Immobilie beispielsweise nach einem Brand wieder neu gebaut werden muss.

Mehrkosten infolge Preissteigerung

Ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkosten infolge von Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.

Wert 1914

Die häufigste Verwirrung stiftet wohl der Gebäudeversicherungswert 1914:
Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert. Dieser Wert wird auch oft in Mark ausgedrückt. Er hat jedoch nichts mit einer Währung zu tun.
Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der Baupreisindex soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.
Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt:
Neubauwert in Euro dividiert durch den Baupreisindex.
Das Jahr 1914 wird dabei als Basis herangezogen, da dieses das letzte Jahr war, in dem die Baupreise „stabil“ (aussagekräftig) waren und nicht besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie zum Beispiel durch den Ersten Weltkrieg, unterworfen waren.

Baupreisindex

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Der Baupreisindex wird vom statistischen Bundesamt herausgegeben. In der Versicherungswirtschaft wird dieser Index zur Beitragsberechnung für die Versicherung von Wohngebäuden in der gleitenden Neuwertversicherung herangezogen. Baupreisindex 2015 : 1310,3

Ein Rechenbeispiel für den Baupreisindex

Gebäudewert 1914: 30.000 Mark

Multipliziert x mit dem Baupreisindex im Jahre        39.309.000
2015 von 1310,3

Dividiert / durch 100 ergibt den aktuellen Wert        393.090 €
im Jahr 2015 in € für Ihr Wohngebäude

Manchmal kommt es vor, dass der Wert etwas hoch erscheint. Beachten Sie dabei unbedingt, dass dieser Wert den Neubaupreis Ihres Gebäudes nach heutigen Baustandard widerspiegelt.
Sollte Ihnen der Wert jedoch zu gering erscheinen, dann sollten Sie unbedingt einen Fachmann kontaktieren. Möglicherweise ist Ihr Haus mit einem zu geringem Wert versichert.

Gerne stehe ich Ihnen als Experte hierfür zur Verfügung.

Jedes Jahr erhöht sich der Baupreisindex und somit auch der Gebäudewert in Ihrer Gebäudeversicherung. Infolge dessen erhöht sich somit auch die Versicherungsprämie.

Gleitender Neuwertfaktor

Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. 
Der Gleitende Neuwertfaktor 2015: 16,74

Unter Versicherungsausschlüssen ist zu verstehen, dass der Versicherer für den bezeichneten Fall keinen Versicherungsschutz gewährt.

Die hier aufgeführten Ausschlüsse dienen lediglich einer vereinfachten Übersicht der Versicherungsbedingungen aller Versicherer. Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen ist es nur möglich alle Vertragsbedingungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Ausführliche Ausschlussinhalte hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Generell gelten Ausschluss durch  Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

Ausschluss Innere Unruhen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Von inneren Unruhen wird gesprochen, wenn sich eine erhebliche Masse von Menschen gegen die öffentliche Ordnung stellt und diese stört. In deren Folge kommt es dann zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die erhebliche Schäden mit sich bringen können.

Ausschluss Kernenergie Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

Je nach Versicherung können weitere Ausschlüsse greifen. Da diese aber nicht verallgemeinert werden können, sind diese den jeweiligen zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Darum ist es sehr wichtig auf den Rat des Versicherungsberaters zu hören, da er durch sein Expertenwissen beurteilen kann, welche Versicherungsgesellschaft für Ihre Versicherungsvorsorge am besten geeignet ist.

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Feuerschäden: Beim Versicherungsnehmer gerät der Fernseher in Brand. Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Gebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster und den verbrannten Holzdielenboden sowie die Renovierungskosten der beschädigten Räumlichkeiten.

Beim Versicherungsnehmer brennt der Adventskranz. Das Feuer breitet sich schlagartig aus und steckt das gesamte Wohnzimmer in Brand . Es werden die Türen, Fenster und der mit dem Boden verklebte Parkett zerstört. Ruß- und Löschwasserschaden breiten sich auf weitere Räumlichkeiten aus. Die Versicherung ersetzt die Kosten der Renovierung.

Leitungswasserschaden: Ein Wasserrohrbruch setzt das Bad unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunterliegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Um die Ursache zu beheben, muss die defekte Leitung gefunden werden. Dies wird in müssen Fließen im Bad aufgeschlagen werden, um die Leitung zu reparieren. Neue Fließen müssen nach fachgerechter Reparatur der Leitung wieder angebracht werden. Eine Versicherung ersetzt diese Kosten.

Sturm-/Hagelschaden: Ein Sturm deckt das Dach von Familie Mustermanns Wohngebäude ab. Die Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und die Reparatur der Regenrinne.

Elementarschaden: Durch Stürme mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Mustermann überflutet. Zu allem Unglück entsteht auch noch ein Rückstau aus der Kanalisation, da diese die Regenmassen nicht mehr fassen kann. Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Durch die Verunreinigung aus der Kanalisation müssen die Kellerräume aufwendig desinfiziert werden. Im schlimmsten Fall muss der Estrich entfernt werden. Die Gebäudeversicherung (sofern eine Elementarschadendeckung vereinbart ist) kommt für die Kosten auf.

Achtung: Verursachte Schäden durch Grundwasser können derzeit noch nicht versichert werden.

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