Gebäudeversicherung

Project Description

Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt die Basis Ihres Unternehmens

Für viele Betriebe stellt das Geschäftsgebäude einen beträchtlichen Wert und das wichtigste Betriebskapital dar. Ein großer Schaden kann für Sie als Eigentümer den finanziellen Ruin zur Folge haben. Denn ein Brandschaden oder Reparaturen nach einem Rohrbruch können viel Geld kosten. Die Gebäudeversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten und ersetzt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden. Weitere Elementargefahren, wie Überschwemmung oder Rückstau können ebenfalls eingeschlossen werden.

Für viele Betriebe stellt das Geschäftsgebäude das wichtigste Betriebskapital dar, das in jedem Fall erhalten werden soll. Und zu einem betrieblichen Risikomanagement gehört auch ein umfassender Schutz Ihrer betrieblichen Immobilien vor Risiken wie Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder sonstigen Elementarschäden.
 

Wann leistet eine Geschäftsgebäudeversicherung?

Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden, die an Ihrem Geschäftsgebäude durch die mitversicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Elementargefahren entstehen. Versichert ist Ihr Gebäude zum Neubauwert. Für welche der genannten Gefahren Sie Ihr Geschäftsgebäude versichern möchten, können Sie selbst festlegen.

Neben den genannten Grundgefahren gibt es bei Gebäudeversicherungen einige Deckungserweiterungen, welche sich je nach Versicherer unterscheiden.

Bei der Geschäftsgebäudeversicherung ist eine fachmännische Beratung unbedingt notwendig, da neben der Einschätzung Ihres Risikos eine Wertermittlung durchgeführt werden sollte. Nur so können Sie sich sicher sein, dass Ihr Geschäftsgebäude auch zum korrekten Neubauwert versichert ist. Hierfür biete ich Ihnen gern meine Unterstützung als Experte an.

In einer Betriebs- und Geschäftsgebäudeversicherung ist es sehr wichtig die Angaben der im Gebäude befindlichen Betriebsarten stets aktuell zu halten.

Denn für einen Versicherer spielt es im Schadenrisiko eine große Rolle, ob im Gebäude eine Schreinerei oder ein Blumenladen tätig ist, denn eine Schreinerei Beispielsweise stellt für die Versicherung eine wesentlich höhere Brandgefahr dar.

Gerade bei Vermietung von Geschäftseinheiten ist es sehr wichtig, diese regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Auch hierfür stehe ich Ihnen unterstützend und beratend zur Seite.

Möchten Sie mehr zur Geschäftsgebäudeversicherung erfahren?

Grobe Fahrlässigkeit

Unter grober Fahrlässigkeit versteht man, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerer Art und Weise verletzt wurde. Die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit ist eine der wichtigsten Eigenschaften der Versicherung, da Sie häufig darüber entscheidet, ob ein Versicherer leistungspflichtig ist oder nicht.

 

Überspannung

Unter Überspannung versteht man den direkten und indirekten Übergang eines Blitzes auf die versicherte Sache. Dabei können auch erhebliche Schäden an der Hauselektronik oder an den Stromleitungen entstehen. Gerade in den letzten Jahren haben Unwetter stark zugenommen und das nicht nur in ihrer Häufigkeit, sondern auch in ihrer Stärke. Begleiterscheinung von Sturmschäden sind immer häufiger Überspannungsschäden, welche durch Blitzeinschläge in der Umgebung entstehen.

Unbemannte Flugkörper

Über diese Klausel werden Schäden durch nicht bemannte Flugkörper versichert.
Damit sind nicht die Marsmännchen gemeint. Denken Sie nur mal an Silvester.
In dieser einen Nacht im Jahr fliegen tausende Raketen durch die Luft. Diese werden als unbemannte Flugkörper bezeichnet. Entsteht ein Schaden durch solch einen Flugkörper, dann kann es schwierig werden den Verantwortlichen hierfür zu finden.

 

Mietausfall

Sollten Sie Ihre vermieteten Geschäftseinheiten aufgrund von Unnutzbarkeit nach einem versicherten Schadensfall nicht vermieten können, ersetzt Ihnen die Versicherung den Mietausfall.
Auch hier ist -wie bei den Hotelkosten auch- der Zeitraum von der Versicherung
festgelegt und im jeweiligen Versicherungsvertrag bezeichnet.

Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen

Sind seit Abschluss der Gebäudeversicherung bis zum Eintritt des Schadens Gesetze erlassen worden, die Mehrkosten beim Wiederaufbau verursachen, so sind diese mitversichert. Meist ist die Höhe jedoch begrenzt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen können entstehen, weil zum Beispiel an dieser Stelle, in dieser Art und Weise oder mit diesen Materialien etc. ein Bauvorhaben nicht mehr durchgeführt werden darf.

Mehrkosten infolge Preissteigerung

Ersetzt werden auch die notwendigen Mehrkosten infolge von Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.

 

Wert 1914

Die häufigste Verwirrung stiftet wohl der Gebäudeversicherungswert 1914:
Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert. Dieser Wert wird auch oft in Mark ausgedrückt. Er hat jedoch nichts mit einer Währung zu tun.
Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Der Baupreisindex soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht. Es handelt sich also um eine Anpassung aufgrund von Wertsteigerung.

Der Gebäudeversicherungswert 1914 berechnet sich wie folgt:
Neubauwert in Euro dividiert durch den Baupreisindex.
Das Jahr 1914 wird dabei als Basis herangezogen, da dieses das letzte Jahr war, in dem die Baupreise „stabil“ (aussagekräftig) waren und nicht besonderen (Bau-) Preissteigerungen, wie zum Beispiel durch den Ersten Weltkrieg, unterworfen waren.

 

Baupreisindex

Der Baupreisindex spiegelt die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauwerken wider. Der Baupreisindex wird vom statistischen Bundesamt herausgegeben. In der Versicherungswirtschaft wird dieser Index zur Beitragsberechnung für die Versicherung von Wohngebäuden in der gleitenden Neuwertversicherung herangezogen. Baupreisindex 2015 : 1310,3

 

 

Ein Rechenbeispiel für den Baupreisindex

Manchmal kommt es vor, dass der Wert etwas hoch erscheint. Beachten Sie dabei unbedingt, dass dieser Wert den Neubaupreis Ihres Gebäudes nach heutigen Baustandard widerspiegelt.
Sollte Ihnen der Wert jedoch zu gering erscheinen, dann sollten Sie unbedingt einen Fachmann kontaktieren. Möglicherweise ist Ihr Haus mit einem zu geringem Wert versichert.

Gerne stehe ich Ihnen als Experte hierfür zur Verfügung.

Jedes Jahr erhöht sich der Baupreisindex und somit auch der Gebäudewert in Ihrer Gebäudeversicherung. Infolge dessen erhöht sich somit auch die Versicherungsprämie.

 

Gleitender Neuwertfaktor

Der gleitende Neuwertfaktor gibt an, um welchen Faktor ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. 
Der gleitende Neuwertfaktor 2015: 16,74

Generell geltende Ausschlüsse

Unter Versicherungsausschlüssen ist zu verstehen, dass der Versicherer für den bezeichneten Fall keinen Versicherungsschutz gewährt.

Die hier aufgeführten Ausschlüsse dienen lediglich einer vereinfachten Übersicht der Versicherungsbedingungen aller Versicherer. Aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen ist es nur möglich alle Vertragsbedingungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bringen. Ausführliche Ausschlussinhalte hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Generell gelten folgende Ausschlüsse:

Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

Ausschluss Innere Unruhen Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Von inneren Unruhen wird gesprochen, wenn sich eine erhebliche Masse von Menschen gegen die öffentliche Ordnung stellt und diese stört. In deren Folge kommt es dann zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die erhebliche Schäden mit sich bringen können.

Ausschluss Kernenergie Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

Je nach Versicherung können weitere Ausschlüsse greifen. Diese können nicht verallgemeinert werden, daher sind sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Darum ist es sehr wichtig auf den Rat des Versicherungsberaters zu hören, da er durch sein Expertenwissen beurteilen kann, welche Versicherungsgesellschaft für Ihre Versicherungsvorsorge am besten geeignet ist.

 

Schadenbeispiele

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Feuerschäden:

In einer Schreinerei gibt es einen Kurzschluss in einer Kreissäge. Das dadurch entstehende Feuer springt auf die Holzreste und Sägespäne über und breitet sich von dort schnell auf die gesamte Schreinerei und das Betriebsgebäude aus. Auch die eilig herbeigerufene Feuerwehr kann die schwere des Brandes nicht eindämmen, der Betrieb brennt bis auf die Grundmauern nieder.

Leitungswasserschaden:

Ein Wasserrohrbruch in der Decke setzt die Verkaufsfläche eines Möbelhändlers unter Wasser. Das austretende Wasser zerstört die Betriebseinrichtung und Handelsware, welche bestenfalls über eine Inhaltsversicherung versichert sind. Doch auch das Mauerwerk ist durchnässt und der Parkettboden stark beschädigt. Des Weiteren ist die Reparatur der defekten Leitung sowie eine schnelle Trocknung des Mauerwerks notwendig bevor sich Schimmel bildet. Schnell können hierfür sehr hohe Kosten entstehen.

Sturm-/Hagelschaden: Ein Sturm deckt das Dach einer Gaststätte ab. Die Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und die Reparatur der Regenrinne.

Elementarschaden: Durch Stürme mit lange anhaltenden Regenfällen wird die Werkstatt eines Schlossers überflutet. Die Gebäudeversicherung (sofern eine Elementarschadendeckung vereinbart ist) kommt für die Kosten auf.

Achtung: Verursachte Schäden durch Grundwasser können derzeit noch nicht versichert werden.

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