Betriebshaftpflicht

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Warum brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung? 

Auch Ihnen, oder Ihren besten Mitarbeiter passiert irgendwann einmal ein Fehler. Denn niemand ist perfekt – weder Mensch noch Maschine. Dem Gesetz nach ist Ihr Unternehmen bei entstandenen Schäden zum Schadensersatz verpflichtet. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie im Fall des Falles zuverlässig geschützt. 
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt dabei Risiken von Unternehmen und Freiberuflern ab, wenn durch die betriebliche Tätigkeiten oder durch gelieferte Produkte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei Dritten entstehen.
Sind Sie Einzelunternehmer oder Freiberufler haften Sie nicht nur mit Ihrem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe.

 

Welche Funktionen hat eine private Haftpflichtversicherung?

  • Prüfung der Haftung Ihres Unternehmens
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche
  • Zahlung von Schadenersatz bei begründeten Forderungen

Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung? 

Liegt ein Verschulden Ihres Unternehmens vor und es besteht Versicherungsschutz, begleicht Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung die Schadensersatzansprüche des von Ihnen verursachten Schadens gegenüber der geschädigten Person.

Grundsätzlich hat bei einem entstandenen Sachschaden der Geschädigte lediglich Anspruch auf einen Zeitwert, da dem Gesetz nach der vorherige Zustand vor Eintritt des Schadenfalls wiederherzustellen ist.

Schadensersatzansprüche können durch verursachte Schäden in folgenden Formen entstehen:

  • Beim betreten eines Blumenladens rutscht eine ältere Dame auf dem nassen Boden aus und stürzt. Die Dame bricht sich den Oberschenkel und macht Behandlungskosten und Schmerzensgeld geltend. Auch die Krankenversicherung fordert Schadensersatz ein. Die Schadenhöhe beläuft sich auf circa 57.000 Euro.
  • Ein Schreiner fertigt ein mangelhaftes Treppengeländer an.

Das Kind der Bewohner stürzt beim Spielen herunter, da das Geländer an der schadhaften Stelle bricht. Das Kind verletzt sich dabei so schwer, sodass es auf Dauer einen Rollstuhl nutzen müssen. Die Eltern verlangen für ihr Kind Schmerzensgeld, Kostenersatz für den Umbau einer behindertengerechten Wohnung und Mehraufwendungen für die Betreuung und Pflege des Kindes. Die Krankenkasse macht Ersatz ihrer Heilbehandlungskosten geltend. Ein Schaden von insgesamt 850.000 Euro wird geltend gemacht.

  • Der Mitarbeiter eines Elektroinstallationsbetriebes schließt Leitungen versehentlich falsch an. In der Folge kommt es zu einem Kurzschluss. Mit der Entzündung von Funken entsteht ein Brand. Der Auftraggeber verlangt Ersatz des Gebäudeschadens von 190.000 Euro und macht zusätzlich Mietausfall in Höhe von 12.000 Euro geltend.
  • Ein Tiefbauunternehmen beschädigt bei Tiefbauarbeiten mit einem Minibagger ein Glasfaserkabel. Die Telefonleitungen in der Gegend sind für mehrere Tage unterbrochen. Die Schadenhöhe beläuft sich auf circa 16.000 Euro.
  • Bei einem Ölwechsel zieht ein Mitarbeiter der Kfz-Werkstätte die Ölablassschraube nicht korrekt fest. Durch den Verlust des Öls erleidet das Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit einen Motorschaden. Die Austauschkosten des Motors betragen 6.500 Euro.
  • Eine Handwerksfirma führt Arbeiten in einem Hotel fehlerhaft aus. Dadurch entsteht dem Hotel ein Vermögensschaden, da das Hotelzimmer durch den Fehler der Handwerksfirma nicht mehr vermietet werden kann. Es wird eine Schadenhöhe von 14.000 Euro nachgewiesen.
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